Inspektionen & Prüfungen
Machen Sie Ihre Pflicht zu unserer Aufgabe!
Wir prüfen nicht nur, sondern helfen Ihnen nach Wunsch auch bei der Behebung der festgestellten Mängel – Behebung kleinerer Mängel vor Ort ist selbstverständlich. Nach vorheriger Sichtung unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.
Folgende gesetzlich vorgeschriebene Inspektionen werden von unserem geschulten Personal durchgeführt:
Gesetzliche Prüfungen
Dokumentation
Leistungsspektrum
Jeder Betreiber von Regalen im gewerblichen Bereich hat die Pflicht nach § 10 der Betriebssicherheitsverordnung alle Regale und Lagerbühnen jährlich von geschulten und befähigten Personen prüfen zu lassen.
Die neue europäische DIN EN 15635 legt den Ablauf der Kontrolle von Lagereinrichtungen bzw. Regale fest. Als geprüfter Regalinspekteur mit Zertifikat, sind wir befähigt Ihre Lagereinrichtungen gemäß dieser Norm zu prüfen.
Prüfpflichtige Regalsysteme:
Unser Service für Sie:
Jeder Betreiber im gewerblichen Bereich hat die Pflicht nach § 10 der Betriebssicherheitsverordnung alle Leitern und Tritte jährlich von geschulten und befähigten Personen prüfen zu lassen. Die DGUV Vorschrift 208-016 legt den Ablauf der Kontrolle für Leitern und Tritte fest.
Gerne machen wir es uns zur Aufgabe, für Sie Ihre Leitern und Tritte innerhalb Ihrer Arbeitsumgebung gemäß dieser Vorgabe zu prüfen, zu warten und zu reparieren.
Unser Service für Sie umfasst:
Jeder Betreiber im gewerblichen Bereich hat die Pflicht nach § 10 der Betriebssicherheitsverordnung alle Flurförderfahrzeuge jährlich von geschulten und befähigten Personen prüfen zu lassen.
Das klingt nach gesetzlichem Druck, ist aber eine notwendige Maßnahme zur Reduzierung von Unfällen am Arbeitsplatz. Bereits Hubwagen tragen problemlos Lasten von 2 Tonnen und mehr. Stellen Sie sich nur einmal vor jemand kommt z.B durch Abkippen einer solchen Last wegen schadhaften Achslagern oder einem ausgeschlagenen Hubwerk zu Schaden… Die FEM 4.004 legt den Ablauf der Kontrolle für Flurförderfahrzeuge fest.
Gerne machen wir es uns zur Aufgabe, für Sie Ihre Hubwägen, Transportgeräte, Hubtische etc. gemäß dieser Vorgabe zu prüfen, zu warten und zu reparieren.
Es sind ausnahmslos ALLE Flurförderfahrzeuge prüfpflichtig, die über eine hydraulische oder mechanische Hubeinrichtung verfügen, egal ob Muskel- oder Fremdkraftbetrieben.
Unser Service für Sie umfasst:
Klingt erstmal profan, kann aber im Zweifelsfall Leben retten. Sind ihre Maschinen auf Gefahren dokumentiert und… ÜBERPRÜFT?
Dies ist nur ein kleiner Auszug an potentiellen Gefahrenquellen denen der Mensch täglich an Maschinen ausgesetzt ist. Um so essentieller ist daher ein wirksamer Schutz und dessen Aufrechterhaltung.
Die Sachkundigenüberprüfung von Werkzeugmaschinen – egal ob konvetionelle Kleinmaschine oder komplexe Portalanlage – besteht grob aus zwei Teilen:
- Die elektrische Überprüfung gem. DGUV Vorschrift 3, die zwar nicht von uns direkt aber von unseren zuverlässigen und kompetenten Partnern durchgeführt wird.
- Die mechanische Prüfung nach DGUV Vorschrift 1, bei der neuralgische Punkte und Schwachstellen systematisch geprüft, dokumentiert, gewartet und natürlich gegebenenfalls bzw. auf Wunsch auch repariert und/oder optimiert werden.
Dazwischen gibt es Überschneidungen wie z.B. Prüfung auf Not-Halt-Systeme, Richtwerteinhaltung, Last- und Grenzwertverhalten der Maschinen, etc.
All das wird von unseren qualifizierten Mitarbeitern zuverlässig auf Herz und Nieren geprüft, dokumentiert und gegebenenfalls bzw. auf Wunsch gewartet und instandgesetzt.